Psychotherapeutische Sprechstunde

Mit der Entscheidung, sich in Ihrer aktuellen Situation durch eine Psychotherapie unterstützen zu lassen, haben Sie bereits den ersten und wichtigsten Schritt getan. Nach der neuen Psychotherapierichtlinie ist vorgesehen, dass jede Person, die eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchte, zunächst eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde wahrnehmen soll. In diesem Gespräch wird geklärt, ob es einer ambulanten Psychotherapie bedarf oder ob andere Maßnahmen infrage kommen (müssen), um Ihre Beschwerden zu behandeln. Diese Sprechstunde können Sie in jeder von den Kostenträgern zugelassenen Psychotherapiepraxis vereinbaren. Je nach Gepflogenheiten der Praxen werden die vorgeschriebenen zweimal (mindestens) zweimal 25 Minuten an zwei oder auch zusammengefasst zu 50 Minuten an einem Termin angeboten. Wenn Sie sich für eine Sprechstunde in meiner Praxis entscheiden, werden wir einen 50-minütigen Termin vereinbaren. Bitte melden Sie sich dazu innerhalb der Telefonsprechzeiten.

Wenn Sie zu unserem ersten Termin in die Praxis kommen, benötigen Sie – wie bei einem Arztbesuch – nur die elektronische Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse (die „Chipkarte“), wenn Sie gesetzlich versichert sind. Sind Sie privat versichert, bringen Sie bitte die entsprechenden Daten Ihrer Privaten Krankenversicherung (Name und Anschrift des Versicherers, Mitgliedsnummer, zuständiger Bearbeiter etc.) mit und – sofern Sie sich bei Ihrem Versicherer auf einen Hausarztvertrag festgelegt haben – auch eine Überweisung Ihres Hausarztes. Wenn Ihre Behandlung über eine Berufsgenossenschaft läuft, sollten Sie Ihre Unfallunterlagen dabei haben, da wir diverse Angaben (z. B. Unfallzeitpunkt, reguläre Arbeitszeiten an diesem Tag, Name und Anschrift der zuständigen Berufsgenossenschaft, Vorgangsnummer, zuständiger Sachbearbeiter etc.) benötigen. Wenn Sie Selbstzahler sind, reicht Ihr Personalausweis.