Antrag auf Kostenübernahme

Prinzipiell ist Psychotherapie eine Leistung, die von der gesetzlichen und – abhängig von den individuellen Konditionen, die Sie bei Vertragsabschluss verhandelt haben – privaten Krankenkasse übernommen wird. Jedoch bedarf es dafür eines Antrags. Die ersten fünf Sitzungen dienen deshalb auch dem Zusammentragen von Fakten, die dabei hilfreich sein können, der Krankenkasse bzw. deren Gutachter zu verdeutlichen, weshalb eine Psychotherapie in diesem konkreten Fall erforderlich ist. Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden und Sie gesetzlich versichert sind, kann ich Ihnen die entsprechenden Formulare bereitstellen, die wir gemeinsam ausfüllen und beide unterschreiben. Zusätzlich werde ich einen ausführlichen Bericht (Für dessen Inhalt gibt es genaue Vorgaben.) verfassen und gemeinsam mit den Formularen an die Krankenkasse schicken. Zum bestmöglichen Datenschutz wird dieser Bericht anonymisiert und in einem verschlossenen Umschlag versandt. Die Krankenkasse leitet diesen verschlossenen Umschlag an einen Gutachter weiter, der in großer Entfernung zum Wohn- bzw. Behandlungsort sitzt. Dieser schreibt eine Stellungnahme und gibt der Krankenkasse eine Empfehlung bezüglich der Übernahme der Kosten.

Wenn Sie privat versichert sind, wird Ihnen Ihre Krankenkasse auf Anfrage mitteilen, welche Anträge und ggf. Berichte für die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie notwendig sind und Ihnen ggf. die entsprechenden Formulare zusenden, die Sie mir dann zur Weiterbearbeitung übergeben. Sollten Sie die Option Psychotherapie in Ihrem Vertrag mit Ihrem privaten Krankenversicherungsträger bisher ausgeschlossen haben, können Sie die Psychotherapie auch auf eigenen Kosten in Anspruch nehmen. Bitte lesen Sie dafür den unten stehenden, an Selbstzahler gerichteten Absatz.

Ist Ihr Behandlungsanlass durch einen Arbeits- oder Wegeunfall verursacht, ist der Ansprechpartner für die Kostenübernahme die Berufsgenossenschaft. Ob und welche in diesem Fall zuständig ist, erfahren Sie von Ihrem Arbeitgeber. Die Berufsgenossenschaften haben wiederum eigene Formulare, auf denen ich dann die Behandlung für Sie beantragen kann.

Wenn Sie als Selbstzahler eine Psychotherapie oder ein Coaching in Anspruch nehmen, so bedarf es keiner Antragstellung bei externen Stellen, sondern einer Einigung zwischen uns bezüglich der Zahlungsmodalitäten.

Wenn wir uns nicht für eine Zusammenarbeit entscheiden, können wir gemeinsam überlegen, welche anderen Möglichkeiten zur Verfügung stehen und sinnvoll sind. Sie können sich dann auch bei anderen Psychotherapeuten für probatorische Sitzungen anmelden, um das für Sie passende Behandlungsangebot zu finden.

In der Regel vergehen max. 3 (bzw. 5, wenn ein Gutachter hinzugezogen wird) Wochen, bis die Krankenkasse (wie in den meisten Fällen) eine Zusage für die Übernahme der Behandlungskosten oder (seltener) eine Absage schickt. Ob wir in der Zeit bis zu dieser Information therapeutisch weiterarbeiten oder pausieren, werden wir gemeinsam festlegen. Sollte der Gutachter bzw. die Krankenkasse zunächst tatsächlich eine Absage erteilen, besteht die Möglichkeit, einen Widerspruch dagegen einzulegen. Ob wir diesen Weg gehen und wie wir ihn begründen, werden wir gemeinsam besprechen und entscheiden.