Erste Schritte in die Psychotherapie

Für den Fall, dass Sie die Frage beschäftigt, wie es denn für Sie nach der Terminvereinbarung weiter geht und was das generelle Vorgehen für den Beginn einer Psychotherapie ist, habe ich im folgenden Text die ersten Schritte kurz beschrieben. Abhängig davon, ob Sie gesetzlich versichert sind, einen anderen Kostenträger für Ihre Behandlung haben oder Sie selbst bezahlen wollen, bestehen an einigen Punkten Unterschiede. Ich habe versucht, diese kurz mit zu umreißen. Wir werden den Ablauf natürlich auch bei unserem ersten Treffen noch einmal genau besprechen, damit Sie über den Ablauf gut informiert sind.

Erstkontakt: Psychotherapeutische Sprechstunde / Erstgespräch

Mit der Entscheidung, sich in Ihrer aktuellen Situation durch eine Psychotherapie unterstützen zu lassen, haben Sie bereits den ersten und wichtigsten Schritt getan. Die aktuell gültige Psychotherapie-Richtlinie sieht für gesetzlich Versicherte vor, dass vor Behandlungsbeginn eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch genommen werden soll. Diese kann – je nach Handhabung in der jeweiligen Praxis – über zwei 25-minütige Termine verteilt oder innerhalb eines 50-minütigen Termins stattfinden. In dieser Sprechstunde soll geklärt werden, inwiefern eine ambulante Psychotherapie in der aktuellen Situation und mit den aktuellen Beschwerden sinnvoll und / oder ausreichend ist oder aber eine andere Maßnahme ebenso hilfreich (oder notwendig) ist.

Die psychotherapeutischen Sprechstunden können Sie in jeder von Ihrem Kostenträger anerkannten Psychotherapiepraxis wahrnehmen. Wenn Sie sie in meiner Praxis wahrnehmen wollen, melden Sie sich bitte innerhalb der Telefonsprechzeiten, damit wir dafür einen 50-minütigen Termin vereinbaren können.

Für alle anderen Personengruppen besteht diese Pflicht zur psychotherapeutischen Sprechstunde nicht. Jedoch handhabe ich es auch in diesen Fällen so, dass zunächst ein erstes Gespräch stattfindet, in dem wir die Möglichkeit haben, einander kennenzulernen, das Anliegen an die Behandlung herauszuarbeiten und ich Ihnen meine Arbeitsweise vorstellen kann. Bitte vereinbaren Sie auch dafür telefonisch einen Termin.

Wenn Sie zu unserem ersten Termin in die Praxis kommen, benötigen Sie – wie bei einem Arztbesuch – nur die elektronische Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse (die „Chipkarte“), wenn Sie gesetzlich versichert sind. Sind Sie privat versichert, bringen Sie bitte die entsprechenden Daten Ihrer Privaten Krankenversicherung (Name und Anschrift des Versicherers, Mitgliedsnummer, zuständiger Bearbeiter etc.) mit und – sofern Sie sich bei Ihrem Versicherer auf einen Hausarztvertrag festgelegt haben – auch eine Überweisung Ihres Hausarztes. Wenn Ihre Behandlung über eine Berufsgenossenschaft läuft, sollten Sie Ihre Unfallunterlagen dabei haben, da wir diverse Angaben (z. B. Unfallzeitpunkt, reguläre Arbeitszeiten an diesem Tag, Name und Anschrift der zuständigen Berufsgenossenschaft, Vorgangsnummer, zuständiger Sachbearbeiter etc.) benötigen. Wenn Sie Selbstzahler sind, reicht Ihr Personalausweis.

Probatorische Sitzungen

Der nächste Schritt besteht in der Auswahl des geeigneten Verfahrens und Therapeuten. Dafür sehen gesetzliche 4 und private Krankenkassen in der Regel bis zu 5 Sitzungen (sogenannte probatorische Sitzungen) vor, in denen Patient und Therapeut die Gelegenheit haben, einander kennenzulernen. Diese jeweils 50-minütigen Sitzungen werden wir etwa in einwöchigen Abständen durchführen. Im Fokus steht dabei der Anlass für den Bedarf einer Psychotherapie. Diesen würden wir anhand der Beschwerden, Schwierigkeiten und Belastungen, die Sie zu Beginn schildern, genau definieren und gemeinsam versuchen, die Hintergründe zu verstehen. Sollten Sie bereits vorher schon einmal in psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung gewesen sein, bringen Sie bitte als Ergänzung die Unterlagen mit, die Sie darüber haben. Danach werden wir gemeinsam herausfinden, welche Ihrer Ziele im Rahmen einer Psychotherapie (und der möglichen Behandlungsstunden, die von der Krankenkasse dafür zur Verfügung gestellt werden) realistisch und sinnvoll sind. Auf dieser Basis werde ich Ihnen die therapeutischen Möglichkeiten und die Weise, wie wir Ihr Anliegen aus meiner Sicht bearbeiten können, darstellen. Spätestens an diesem Punkt werden wir die Entscheidung über eine Zusammenarbeit treffen.

Antrag auf Kostenübernahme

Prinzipiell ist Psychotherapie eine Leistung, die von der gesetzlichen und – abhängig von den individuellen Konditionen, die Sie bei Vertragsabschluss verhandelt haben – privaten Krankenkasse übernommen wird. Jedoch bedarf es dafür einen Antrag. Die ersten fünf Sitzungen dienen deshalb auch dem Zusammentragen von Fakten, die dabei hilfreich sein können, der Krankenkasse bzw. deren Gutachter zu verdeutlichen, weshalb eine Psychotherapie in diesem konkreten Fall erforderlich ist. Wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden und Sie gesetzlich versichert sind, kann ich Ihnen die entsprechenden Formulare bereitstellen, die wir gemeinsam ausfüllen und beide unterschreiben. Zusätzlich werde ich einen ausführlichen Bericht (Für dessen Inhalt gibt es genaue Angaben der Krankenkasse.) in verfassen und gemeinsam mit den Formularen an die Krankenkasse schicke. Zum bestmöglichen Datenschutz wird dieser Bericht anonymisiert verfasst und in einem verschlossenen Umschlag versandt. Die Krankenkasse leitet diesen verschlossenen Umschlag an einen Gutachter weiter, der in großer Entfernung zum Wohn- bzw. Behandlungsort liegt. Der Gutachter schreibt eine Stellungnahme dazu und gibt der Krankenkasse eine Empfehlung bezüglich der Übernahme der Kosten.

Wenn Sie privat versichert sind, wird Ihnen Ihre Krankenkasse auf Anfrage mitteilen, welche Anträge und ggf. Berichte für die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie notwendig sind und Ihnen ggf. die entsprechenden Formulare zusenden, die Sie mir dann zur Weiterbearbeitung übergeben.

Ist Ihr Behandlungsanlass durch einen Arbeits- oder Wegeunfall verursacht, ist der Ansprechpartner für die Kostenübernahme die Berufsgenossenschaft. Ob und welche in diesem Fall zuständig ist, erfahren Sie von Ihrem Arbeitgeber. Die Berufsgenossenschaften haben wiederum eigene Formulare, auf denen ich dann die Behandlung beantragen kann.

Wenn Sie als Selbstzahler eine Psychotherapie oder ein Coaching in Anspruch nehmen, so bedarf es keiner Antragstellung bei externen Stellen, sondern einer Einigung zwischen uns bezüglich der Zahlungsmodalitäten.

Wenn wir uns nicht für eine Zusammenarbeit entscheiden, können wir gemeinsam überlegen, welche anderen Möglichkeiten zur Verfügung stehen und sinnvoll sind. Sie können sich dann auch bei anderen Psychotherapeuten für probatorische Sitzungen anmelden, um das für Sie passende Behandlungsangebot zu finden.

In der Regel vergehen ca. 3 (bzw. 5, wenn ein Gutachter hinzugezogen wird) Wochen, bis die Krankenkasse (wie in den meisten Fällen) eine Zusage für die Übernahme der Behandlungskosten oder (seltener) eine Absage schickt. Ob wir in der Zeit bis zu dieser Information therapeutisch weiterarbeiten oder pausieren, werden wir gemeinsam festlegen. Sollte der Gutachter bzw. die Krankenkasse zunächst tatsächlich eine Absage erteilen, besteht die Möglichkeit, einen Widerspruch dagegen einzulegen. Ob wir diesen Weg gehen und wie wir ihn begründen, werden wir gemeinsam besprechen und entscheiden.

Behandlungsskizze

Für die psychotherapeutische Behandlung ist in der Regel eine 50-minütige Sitzung pro Woche vorgesehen. Im Einzelfall oder in bestimmten Behandlungsphasen kann es sinnvoll sein, davon abzuweichen. Auch das legen wir in der Therapieplanung gemeinsam fest.

Die Therapie selbst gliedert sich ganz grob in 3 Phasen: In der ersten Phase (dazu zählen bereits die probatorischen Sitzungen) werden die bestehenden Probleme genau analysiert, Behandlungsziele festgelegt und der Behandlungsplan (also das therapeutische Vorgehen) daraus abgeleitet. In der zweiten Phase werden die geplanten Behandlungsschritte umgesetzt. Die dritte Phase dient dann dazu, das Erarbeitete so zu festigen, dass Sie es selbstständig umsetzen können und eine entsprechende Stabilität erreicht haben. Schlussendlich wird noch einmal Bilanz über die anfangs festgelegten Ziele gezogen.